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Vertragsunterzeichnung

Recht & Wirtschaft

Ohne einen Rechts- oder Wirtschaftsexperten kommen Sie bei der Unternehmensgründung oder Investition in Italien nicht aus. Je nach Anliegen kann dies Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater sein. Denn gerade bei Verträgen lauern oft viele Fallstricke, die man als Laie nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Rechtssicherheit ist also gefordert. Aufgabe des Übersetzers ist es dann, dafür zu sorgen, dass der Text in der Zielsprache sachlich und inhaltlich korrekt wiedergegeben wird.

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Fachbereiche & Themenwelten

Für Notariate, Anwaltskanzleien, Unternehmen und Übersetzungsbüros in Italien, Österreich und Deutschland übersetze ich Rechtstexte aus den Bereichen Zivil- und Zivilprozessrecht, Datenschutz- und Whistleblowerrecht sowie Jahresabschlüsse und Bilanzunterlagen. Ein weiterer Einsatzbereich ist die Übersetzung von digitalen Lernangeboten für E-Learning in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und Whistleblowing.

 

Im Fachbereich Recht & Wirtschaft übersetze ich unter anderem folgende Themenwelten:

  • Immobilienkauf: Notarielle Verträge und Urkunden über Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Vollmachtsurkunden, Kataster- und Grundbuchauszüge, Energieausweise von Gebäuden.

  • Unternehmensgründung, -finanzierung und -fusion: Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge, Jahresabschlüsse und Bilanzunterlagen, Auszüge aus dem Handelsregister, Fusionsurkunden.

  • Außergerichtliche Streitbeilegung.

  • Zivilprozessrecht.

  • Datenschutzrecht.

  • Whistleblowerrecht.

Professioneller Übersetzungsdienst

Ich übersetze Ihre Rechtstexte aus dem Deutschen ins Italienische und aus dem Italienischen ins Deutsche. Ich arbeite gewissenhaft, sorgfältig und vertraulich, um Ihnen eine inhaltsgetreue und rechtssichere Übersetzung zu liefern.

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Amtliche Beglaubigung für Italien

Die amtliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn Ihre Übersetzung einer italienischen Behörde oder Amtsstelle vorgelegt werden soll, damit die übersetzte Urkunde in Italien Rechtswirkung entfaltet. Die Beglaubigung der Übersetzung erfolgt in Italien, anders als in Österreich oder Deutschland, nicht durch den Übersetzer selbst, sondern immer durch das zuständige Gericht oder einen Notar – in meinem Fall durch das Friedensgericht meines Wohnortes. Ausgangstext und Übersetzung werden zusammengeheftet und mit dem Stempel des Gerichts oder Notars versehen. Die Beglaubigung ist in der Regel gebührenpflichtig, aber es gibt viele Sonderregelungen. Darüber, ob in Ihrem konkreten Fall Gebühren anfallen, gebe ich Ihnen gerne Auskunft.

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Layouterstellung

Bei beglaubigten Übersetzungen ist es besonders wichtig, dass Original und Übersetzung nicht nur inhaltlich, sondern auch vom Layout her möglichst identisch sind. Zahlen, Tabellen und grafische Elemente im Ausgangstext werden von computergestützter Übersetzungssoftware automatisch erkannt und unverändert in den Zieltext übernommen – sofern das Ausgangsformat dies zulässt. Das ist aber leider nur selten der Fall, da amtliche Dokumente oft nur in Papierform vorliegen, meist mehrfach eingescannt. In diesem Fall muss das Layout manuell erstellt werden, Dienstsiegel und eigenhändige Unterschriften müssen in der Übersetzung entsprechend gekennzeichnet werden.

Benötigen Sie für Ihr Unternehmen eine professionelle Übersetzung ins Italienische?
Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Telefon

(+39) 347 518 7093

E-Mail

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