Die Kündigung eines Mitarbeiters wegen unzureichender Arbeitsergebnisse – im Fachjargon „Minderleistung“ oder italienisch „ scarso rendimento “ genannt – ist für Unternehmen eine der schwierigsten juristischen Übungen. Wer grenzüberschreitend in Italien und Österreich tätig ist, erlebt hierbei oft einen „Kulturschock“, da die Rechtsfolgen und Anforderungen kaum unterschiedlicher sein könnten. In Italien setzt eine Kündigung wegen Minderleistung eine dauerhaft und massiv unter